Qi Gong Ausbildung / Förderungen
Fördermöglichkeiten
Staatliche Förderprogramme können Ihre Ausbildungskosten für die Qi Gong Kurs und-Lehrerausbildung erheblich reduzieren. Es lohnt sich also folgende Förderprogramme und Empfehlungen genauer zu studieren und zu schauen, in wie weit Sie diese in Anspruch nehmen können.
Insbesondere die Fördermöglichkeiten des Bildungsschecks NRW, sind sehr unkomplizierte Fördermaßnahmen, über die Bürger eine Bezuschussung zu unseren Ausbildungen erhalten. Hier die bekanntesten Förderprogramme mit entsprechenden Kontaktdaten. Falls Sie dazu Fragen haben, beraten wir Sie gerne.
Kosten bei der Steuererklärung geltend machen
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs können Sie die Ausgaben für Ihre berufliche Weiterbildung im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzen. Die tatsächlichen Kosten für Aus- und Weiterbildungen vermindern sich dadurch erheblich. Die 2 Berufsausbildung ist 100 % absetzbar.
Möglich ist es, die Ausbildungskosten bis zu € 6.000,00 abzusetzen. (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Infos zum
Bildungsscheck NRW
Der Bildungsscheck ist ein Förderprogramm des Landes NRW zur beruflichen Weiterbildung, welche aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union finanziert wird.
Beim Bildungsscheck werden 50% der Kursgebühren – bis zu maximal 500 € – für die berufliche Weiterbildung gefördert. Der Bildungsscheck kann von Erwerbstätigen in NRW jedes Kalenderjahr beantragt werden.
Bildungsscheck NRW – Voraussetzungen
Der ab dem 05.01.2015 neu gestaltete Bildungsscheck NRW richtet sich besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung wird unterstrichen.
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte selbst beraten und trägt den Eigenanteil. Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.
Individueller Zugang
- Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte
- Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 30.000 € betragen
- Der Bildungsscheck NRW kann alle zwei Kalenderjahre beantragt werden
- Die Zielgruppen des Bildungsscheck NRW sind alle Beschäftigten (außer Öffentlicher Dienst), Berufsrückkehrende
- Die Kurse sind ab 500 € förderungsfähig. Es werden 50% der Kurskosten bis maximal 500 € übernommen
- Der Kurs muss öffentlich
angekündigt und frei zugänglich
sein (kein Einzelunterricht)
Betrieblicher Zugang
- Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte
- Das zu versteuernde Einkommen der Mitarbeiter darf maximal 30.000 € betragen
- Der Bildungsscheck NRW kann alle zwei Kalenderjahre für 10 Angestellte beantragt werden
- Die Zielgruppen des Bildungsscheck NRW sind alle Beschäftigten (außer Öffentlicher Dienst)
- Die Kurse sind ab 500 € förderungsfähig. Es werden 50% der Kurskosten bis maximal 500 € pro Bildungsscheck übernommen
- Der Kurs muss öffentlich
angekündigt und frei zugänglich
sein (kein Einzelunterricht) Quelle: http://www.arbeit.nrw.de/
Bildungsscheck NRW – Beratung
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks NRW ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch in einer der rund 250 Weiterbildungsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen.
Die Beratungsstelle überprüft anhand der vorliegenden Unterlagen, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Dann bekommen Sie Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und ggf. nach einem Anbieter in Ihrer Nähe. Abschließend wird der Bildungsscheck NRW mit Ihrem persönlichen Weiterbildungsziel generiert.
Der Bildungsscheck NRW wird Ihnen direkt im Anschluss an das Gespräch zusammen mit anderen Materialien ausgehändigt. Darunter ist auch ein Leitfaden, indem das weitere Verfahren beschrieben ist.
Zum Beratungstermin sollten Sie mitbringen:
- Einen gültigen Lichtbildausweis und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis (bei Nicht EU-Bürgern).
- Einen aktuellen Einkommensteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre) oder Lohnbescheinigung (nicht älter als drei Monate)
Bitte beachten Sie:
- Zum Zeitpunkt des Beratungsgespräches darf noch keine Rechnung für die Maßnahme durch den Weiterbildungsanbieter erstellt worden sein!
- Die Beratung ist kostenfrei
Bildungsscheck NRW – Einlösen
Mit dem Bildungsscheck NRW werden 50% – maximal 500 € pro Bildungsscheck – der Veranstaltungsgebühr übernommen. Sie können Ihren Bildungsscheck NRW mit der Anmeldung beim Weiterbildungsanbieter abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Der Eigenanteil darf nur von Privatpersonen bezahlt (Individueller Zugang), jedoch nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Sie zahlen beim Weiterbildungsträger nur den Eigenanteil und nicht die vollständige Kursgebühr.
Der Bildungsscheck NRW ist für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gültig. Er dient der individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen oder Seminaren. Er darf ausschließlich für die Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden. Neben- oder Folgekosten wie z.B. für Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung sind nicht förderfähig.
Pro Person kann im Rahmen dieser Förderrichtlinie jedes Kalenderjahr ein Bildungsscheck NRW ausgestellt werden. Ausschlaggebend ist das Jahr der Gutscheinausgabe.
Wichtig ist, dass Sie sich als Antragsteller vor dem offiziellen Kursbeginn über Ablauf und Voraussetzungen informieren.
Als anerkanntes Aus -und Weiterbildungsinstitut sind wir berechtigt Ihren Bildungsscheck einzulösen.
Ausführliche Informationen unter www.bildungsscheck.de
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Arbeitssuchende
Arbeitssuchende können mit den Weiterbildungsprogrammen des Jobcenters einen Antrag stellen um eine Förderung zu erhalten.